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Darf ein c/o-Zusatz im Handelsregister stehen?

Ja, wenn er den Empfänger eindeutig bezeichnet und die Zustellung nicht erschwert.

Verschleiert der Zusatz dagegen, wer tatsächlich erreichbar ist, lehnt das Registergericht ihn ab. Bei Postsitz steht Ihr Firmenname am Briefkasten, ein c/o ist deshalb nicht nötig.

Rechtsgrundlage: OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015 – 27 W 51/15

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