Kann ich die Adresse ins Handelsregister eintragen lassen?
Ja. Die inländische Geschäftsanschrift ist Pflichtangabe bei der Anmeldung und wird eingetragen.
Sie muss im Inland liegen und zustellfähig sein. Ob Sie dort auch arbeiten, spielt für die Eintragung keine Rolle.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 4 Nr. 1, § 10 Abs. 1 GmbHG
Dazu passt
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.