Nimmt das Finanzamt die Anschrift an?
Als Geschäftsanschrift ja.
Wo Ihre Geschäfte tatsächlich geleitet werden, beurteilt das Finanzamt getrennt davon. Dieser Ort bestimmt sich nach dem Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, nicht nach dem Briefkasten.
Rechtsgrundlage: § 10 AO
Dazu passt
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.