Wird die Adresse zur Betriebsstätte?
Nein, eine bloße Anschrift begründet keine Betriebsstätte.
Dafür braucht es eine feste Geschäftseinrichtung, über die Sie Verfügungsmacht haben. Auch stundenweise Büronutzung genügt dafür nicht.
Erst der feste Arbeitsplatz im Paket Sitz Plus trägt diese Anforderung.
Rechtsgrundlage: § 12 AO
Dazu passt
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.