Zum Inhalt springen

Reicht ein Postfach für das Impressum?

Nein. Das Impressum verlangt eine Anschrift, ein Postfach genügt nicht.

Ein Postfach nimmt Post an, ist aber kein Ort, an dem zugestellt werden kann. Für Impressum, Handelsregister und Gewerbeanmeldung reicht es deshalb nicht.

Rechtsgrundlage: § 5 DDG

Dazu passt

Anschrift vormerken

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.