Was heißt eigentlich „ladungsfähige Anschrift“?
Eine Anschrift, unter der Ihnen Schriftstücke wirksam zugestellt werden können.
Ein Postfach erfüllt das nicht, weil dort keine Zustellung stattfindet. Eine Geschäftsadresse erfüllt es, wenn jemand die Post entgegennimmt und weiterleitet.
Rechtsgrundlage: § 130 Nr. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Dazu passt
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.