Verliert mein Kunde den Vorsteuerabzug, wenn auf der Rechnung eine gemietete Adresse steht?
Nein.
Für den Vorsteuerabzug genügt jede Anschrift, unter der das Unternehmen erreichbar ist. Eine wirtschaftliche Tätigkeit unter dieser Anschrift ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG; BFH, Urteil vom 21.06.2018 – V R 25/15
Dazu passt
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.