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Bekanntgabefiktion

Ein Steuerbescheid gilt vier Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben - unabhängig davon, wann Sie ihn lesen.

Seit dem 1. Januar 2025 sind es vier statt drei Tage. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich.

Deshalb entscheidet die Geschwindigkeit der Postmeldung darüber, wie viel Einspruchsfrist Ihnen tatsächlich bleibt.

Rechtsgrundlage: § 122 Abs. 2 AO, Fristende nach § 108 Abs. 3 AO

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.