Empfangsbevollmächtigter
Wer von Ihnen bevollmächtigt ist, Schriftstücke für Sie entgegenzunehmen - mit Wirkung für Sie.
Die Zustellung an eine bevollmächtigte Person wirkt wie eine Zustellung an Sie selbst. Das ist der saubere Weg für einen Adressdienst.
Er ist verlässlicher als die Ersatzzustellung in den Briefkasten, weil diese einen tatsächlichen Geschäftsraum des Empfängers voraussetzt.
Rechtsgrundlage: § 171 ZPO; zur Ersatzzustellung § 178, § 180 ZPO
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.