Betriebsstätte
Eine feste Geschäftseinrichtung, über die Sie Verfügungsmacht haben und in der Sie tatsächlich arbeiten.
Entscheidend ist nicht der Briefkasten, sondern die dauerhafte Verfügungsmacht über Räume. Eine reine Adresse begründet keine Betriebsstätte.
Bei Postsitz trägt erst das Paket Sitz Plus mit festem Arbeitsplatz diese Anforderung - die bloße Anschrift und auch stundenweise Büronutzung genügen dafür nicht.
Rechtsgrundlage: § 12 AO
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.