Ort der Geschäftsleitung
Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung - dort, wo die Entscheidungen tatsächlich fallen.
Für das Finanzamt zählt nicht die Anschrift im Register, sondern wo der maßgebliche Wille gebildet wird. Bei kleinen Gesellschaften ist das oft die Wohnung der Geschäftsführung.
Eine gemietete Geschäftsadresse verlegt den Ort der Geschäftsleitung nicht.
Rechtsgrundlage: § 10 AO
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.