c/o-Adresse
Ein Zusatz, der angibt, bei wem die Post für den Empfänger abgegeben wird.
Im Handelsregister ist ein c/o-Zusatz eintragungsfähig, wenn er den Empfänger eindeutig bezeichnet und die Zustellung nicht erschwert.
Verschleiert der Zusatz dagegen, wer tatsächlich erreichbar ist, lehnt das Registergericht ihn ab.
Rechtsgrundlage: OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015 – 27 W 51/15
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.