Inländische Geschäftsanschrift
Die Anschrift, die eine GmbH oder UG bei der Anmeldung zum Handelsregister angeben muss.
Seit der Reform von 2008 ist die Angabe Pflicht und wird im Register eingetragen. Sie muss im Inland liegen und zustellfähig sein.
Sie darf von dem Ort abweichen, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 4 Nr. 1, § 10 Abs. 1 GmbHG
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.