Gewerbeanmeldung
Die Anzeige beim Gewerbeamt am Ort des Betriebs - im Formular wird nach der tatsächlichen Betriebsstätte gefragt.
Zuständig ist die Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Das Formular fragt die Betriebsstätte ab, nicht nur die Zustellanschrift.
Wer ausschließlich zu Hause arbeitet und nur eine Adresse mietet, meldet weiterhin dort an, wo tatsächlich gearbeitet wird.
Rechtsgrundlage: § 14 GewO, Gewerbeanzeigeverordnung
Passt dazu
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.