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Hebesatz

Der Prozentsatz, mit dem eine Gemeinde die Gewerbesteuer erhebt - in Seelow 360 %, in Berlin 410 %.

Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest. Er wirkt auf den Steuermessbetrag und damit auf die Steuerlast.

Der Unterschied kommt nur zum Tragen, wenn in der Gemeinde eine Betriebsstätte besteht.

Rechtsgrundlage: § 16 GewStG

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.